#8 - den Ordnungsaußendienst stärken


Schwerpunkt: öffentliche Sicherheit

 

 

Gemeinsam mit den Nachbargemeinden Bohmte und Ostercappeln hat die Gemeinde Bad Essen im Jahr 2020 den Ordnungsdienst neu aufgestellt.

 

Viele Aufgaben der öffentlichen Ordnung wurden über Jahre hinweg von der Polizei mit erledigt. So war zwar beispielsweise die Überwachung von öffentlichen Plätzen, die Kontrolle der Leinenpflicht bei Hundehaltern oder die Überwachung des ruhenden Verkehrs im Grunde schon immer die Zuständigkeit des Ordnungsamtes. Trotzdem setzten häufig Polizisten "Recht und Ordnung" durch.

In den Abendstunden jedoch finden häufig auch Treffen von Personen statt, die in Gruppen Alkohol konsumieren, laut Musik hören, Anlieger oder sonstige Gäste belästigen und die Aufenthaltsorte vermüllen. In einigen Fällen kam es außerdem zu Sachbeschädigungen und Vandalismus. Eine zusätzliche (Lärm-)Belästigung zeigt sich durch die sog. „Auto-Poser“-Szene, die sich am Marina-Parkplatz neben dem Restaurant IPIROS oder auf den Parkplätzen der Verbrauchermärkte an der Schulallee / Lerchenstr. gegenüber trifft.

 

Dem im vergangenen Jahr neu eingerichteten Ordnungsaußendienst der Altkreisgemeinden sind die Plätze und durchaus auch einige Personen bekannt, die immer wiederkehrend Anlass zu Beschwerden geben. Nicht selten wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, sofern die Verursacher auf frischer Tat erwischt werden konnten. Allerdings sind auch die Verursacher durchaus untereinander vernetzt und warnen einander vor dem „Besuch“ der Ordnungshüter. Zudem können nicht alle Brennpunkte im Altkreis Wittlage gleichzeitig überwacht werden. Unter den derzeit drei ständigen Mitarbeitern sind zudem Freizeit- und Urlaubsphasen abzustimmen, sodass erwartungsgemäß Lücken in der Überwachung und Kontrolle entstehen. Eine Polizeipräsenz ist zum Ausgleich dieser Lücken offenbar nicht zu erwarten.

 

Vor diesem Hintergrund beantragen wir die Installation einer dauerhaften Videoüberwachung. Die Überwachung und Aufzeichnung muss dabei den Anforderungen der DSGVO genügen; eine vorbeugende Überwachung der Bürger ist dabei ausdrücklich nicht das Ziel. Vielmehr soll zunächst eine abschreckende Wirkung erzeugt werden. In diesem Sinne sind natürlich die notwendigen Hinweise auf eine Videoüberwachung zu geben (Beschilderung). Im Falle berechtigten Interesses ist der kontrollierte Rückgriff auf die Aufzeichnungen jedoch ein wesentliches Beweismittel, das zur Überführung von Straftätern oder zur Dokumentation von Ordnungswidrigkeiten herangezogen werden kann. Hierzu sind geeignete Regeln aufzustellen, die eine nicht anfechtbare Auswertung zulassen. So können die Mitarbeiter des Ordnungsaußendienstes ein Stück weit entlastet werden, ohne dass die Präsenz bzw. die notwendige Überwachung der Plätze darunter leidet.

Im Kontext dieser Maßnahmen ist zudem

-          die mögliche Ausweitung von Polizeipräsenzen ebenso zu prüfen wie 

-          die personelle Aufstockung des Ordnungsaußendienstes.


DAS kann ich mit der CDU Bad Essen gemeinsam für SIE tun!


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